Schreckensgespenst Abgeltungssteuer
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Ab 01. Januar 2009 ist es soweit – die Abgeltungssteuer kommt. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Die Abgeltungssteuer wird dabei zu einem festen Steuersatz erhoben, und zwar beträgt der 25 Prozent, wobei hierauf noch der Solidaritätszuschlag kommt, wie auch gegebenenfalls Kirchensteuer (sofern der Betroffene Mitglied in der Kirche ist).
