Durch die Selbstbeteiligung bei der Versicherung sparen
Im Versicherungsbereich ist die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen bei zahlreichen Versicherungsformen möglich, so zum Beispiel bei der Hausratversicherung, wie auch bei der Rechtsschutzversicherung und der Kfz Versicherung.
Insbesondere im Bezug auf die Selbstbeteiligungen, die man auch Selbstbehalte nennt, ist jedoch darauf zu achten, dass man diese nicht zu hoch ansetzt – auch wenn die Vereinbarung von hohen Selbstbeteiligungen dann die Auswirkung hat, dass diese den zu zahlenden Versicherungsbeitrag senken. Man sollte jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass wenn es zu einem Schadensfall kommt, man die Selbstbeteiligung zu tragen hat – und dass es unter Umständen in einem Versicherungsjahr ganz leicht auch zu mehreren Schadensfällen kommen kann.
Dabei ist es auch so, dass ein einziger Schadensfall gleich mehrere Versicherungen betreffen kann, so zum Beispiel im Falle von einem Verkehrsunfall, bei dem sich Streitigkeiten im Bezug auf die Schuldfrage ergeben, wobei gleichzeitig die Kfz Versicherung für den Schaden am eigenen Auto einspringen muss, oder aber für eventuelle Personenschäden zumindest in Vorlage tritt. Des Weiteren angesprochen wird die Rechtsschutzversicherung. Die Selbstbeteiligung wird dann oftmals schon fällig für eine Vorschusszahlung an den eigenen Anwalt. Es kann dabei auch sein, dass man letztlich in einem Jahr mehr an Selbstbeteiligung zahlt, als dass man letztlich an Versicherungsbeitrag eingespart hätte, wenn man keine Selbstbeteiligung gewählt hätte.
Fazit: Die Selbstbeteiligungen bei Versicherungen sind mit Bedacht zu wählen. Die von den Versicherungsgesellschaften bei einer Kfz Versicherung beispielsweise angebotenen Selbstbeteiligungen erstrecken sich auf Beträge von 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro und 1000 Euro. In wie weit es letztlich günstiger ist, zum Beispiel bei einem Versicherungsfall, der durch die Kfz Versicherung abgedeckt werden müsste, den gesamten Betrag zu zahlen – ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt sich negativ verändert durch die Übernahme eines Schadensfalls – darüber informiert die Beitragsrechnung zur Kfz Versicherung.
