Schreckensgespenst Abgeltungssteuer

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Ab 01. Januar 2009 ist es soweit – die Abgeltungssteuer kommt. So hat es die Bundesregierung beschlossen. Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Die Abgeltungssteuer wird dabei zu einem festen Steuersatz erhoben, und zwar beträgt der 25 Prozent, wobei hierauf noch der Solidaritätszuschlag kommt, wie auch gegebenenfalls Kirchensteuer (sofern der Betroffene Mitglied in der Kirche ist).

Real bedeutet das, dass es insgesamt gesehen also nicht 25 Prozent sind, sondern 28 Prozent. Den Steuerabzug vorzunehmen hat dabei das Kreditinstitut, bei dem die Kapitalanlage gehalten wird. Das jeweilige Kreditinstitut muss die Abgeltungssteuer dann an die Finanzverwaltung abführen.

Dieser ab dem 01. Januar 2009 geltenden Steuer unterliegen dann sowohl Erträge aus Investmentfonds, wie auch Erträge aus Zertifikaten, genauso wie Zinsen und Dividenden. Steuern sparen kann man, wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt. Der neue Pauschbetrag für Alleinstehende beträgt dabei 801 Euro, für Ehegatten entsprechend 1.602 Euro. Dieser ersetzt den bisherigen Sparerfreibetrag nach §20 Abs. 9 EStG.

Darüber hinaus werden auch bei der Vorlage von einer Nichtveranlagungsbescheinigung auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer die Zinsen oberhalb der Freibetragsgrenze nicht besteuert.

Vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer gab es diverse politische Auseinandersetzung in diesem Zusammenhang. Dabei ging es vor allem um die Steuerprogression. Grund hierfür ist, dass die Abgeltungsteuer wesentlich niedriger ist, als der Spitzensteuersatz. Die Kritiker sehen nämlich durch die Abgeltungssteuer das Prinzip der Besteuerung auf Basis der Leistungsfähigkeit durchaus doch berührt.

Weiter sehen Kritiker auch in der Abgeltungssteuer eine Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Einkommensarten. Ein weiterer Kritikpunkt ist darüber hinaus die Finanzierungsneutralität. Die Kritiker meinen nämlich, dass die Abgeltungsteuer die Eigenkapitalfinanzierung gegenüber Fremdkapitalfinanzierung benachteilige.


2 Kommentare to “Schreckensgespenst Abgeltungssteuer

  • 1
    Aufkauf Lebensversicherung
    Juli 16th, 2008 12:34

    Wie man dem Schreckgespenst entgehen kann:

    - Fonds, Vermögensverwalterfonds, Aktienfonds
    - Lebensversicherungen
    - Dachfonds
    - Rentenversicherungen
    - Beteiligungen
    - Riesterrente/Rüruprente
    - Immobilieninvestments

    All diese Möglichkeiten sind Abgeltungssteuerfrei.

  • 2
    Paula
    Oktober 30th, 2008 10:32

    Ein Tipp wäre auch, sein Geld für mindestens 12 Jahre bei einer Kapitallebensversicherung anzulegen und es nicht vor dem 60. Lebensjahr auszahlen zu lassen.